DSGVO-konforme Audioaufnahmen und Transkriptionen

Eine umfassende Checkliste für alle, die Meetings, Interviews oder andere Gespräche aufzeichnen und transkribieren möchten. Diese Anleitung hilft Ihnen dabei, alle datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Von der ersten Einwilligung bis zur sicheren Löschung – hier finden Sie alle wichtigen Schritte.

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Rechtliche Grundlagen und Vorbereitung - Bevor Sie aufnehmen

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Haben Sie von allen Personen eine klare, schriftliche Erlaubnis für die Aufnahme erhalten?

• Fragen Sie BEVOR Sie die Aufnahme starten - nie während oder danach • Dokumentieren Sie die Zustimmung schriftlich (E-Mail, Formular oder Unterschrift) • Verwenden Sie klare, verständliche Worte - keine Fachbegriffe • Niemand darf Nachteile haben, wenn er 'Nein' sagt • Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Firma als Verantwortliche

Rechtlich Pflichtfrage
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Warum ist das so wichtig? Ihre Stimme ist wie ein Fingerabdruck - sie kann Sie eindeutig identifizieren. Deshalb gelten Audioaufnahmen als personenbezogene Daten und unterliegen der DSGVO. Ohne ordnungsgemäße Einwilligung drohen saftige Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% Ihres Jahresumsatzes. Eine nachträgliche Einwilligung zählt nicht - Sie müssen vorher fragen!

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Haben Sie allen Beteiligten genau erklärt, wofür Sie die Aufnahme verwenden möchten?

• Seien Sie konkret: 'Für interne Schulungsunterlagen' statt 'für geschäftliche Zwecke' • Teilen Sie allen vor der Aufnahme mit, was Sie vorhaben • Grenzen Sie klar ab: Was werden Sie NICHT damit machen? • Notieren Sie sich, was Sie den Leuten gesagt haben • Wenn Sie später etwas anderes damit machen wollen, müssen Sie erneut fragen

Rechtlich Pflichtfrage
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Stellen Sie sich vor, Sie leihen jemandem Ihr Auto 'für eine Fahrt'. Das ist vage. Besser wäre: 'zum Einkaufen in die Stadt'. Genauso müssen Sie bei Audioaufnahmen konkret sagen, wofür Sie sie brauchen. Die DSGVO verlangt diese Klarheit, damit Menschen bewusst entscheiden können. Wenn Sie später merken, dass Sie die Aufnahme für etwas anderes nutzen wollen, müssen Sie neu fragen - sonst kann es teuer werden.

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Nehmen Sie wirklich nur das auf, was Sie auch brauchen?

• Stoppen Sie die Aufnahme bei längeren Pausen oder Abschweifungen • Nehmen Sie nur die wichtigen Teile auf, nicht das ganze Meeting • Schalten Sie aus, wenn private Gespräche entstehen • Wählen Sie eine Qualität, die ausreicht - nicht die höchste mögliche • Wenn Audio reicht, verzichten Sie auf Video • Notieren Sie sich, warum Sie diese Einstellungen gewählt haben

Rechtlich Pflichtfrage
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Das Prinzip 'so wenig wie möglich, so viel wie nötig' ist ein Grundpfeiler der DSGVO. Wenn Sie ein 2-stündiges Meeting aufnehmen, aber nur 10 Minuten für Ihre Dokumentation brauchen, dann ist das zu viel. Denken Sie daran: Jede überflüssige Minute erhöht das Risiko für die Beteiligten und für Sie. Die Behörden prüfen sehr genau, ob Sie wirklich nur das gesammelt haben, was Sie brauchen.

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Wissen alle Beteiligten, welche Rechte sie haben und wie sie diese nutzen können?

• Recht auf eine Kopie: Jeder kann eine Kopie seiner Aufnahme verlangen • Recht auf Korrektur: Fehler im Transkript müssen berichtigt werden • Recht auf Löschung: Jeder kann verlangen, dass seine Daten gelöscht werden • Recht auf Stopp: Die Verarbeitung kann temporär gestoppt werden • Recht auf Datenübertragung: Daten können in einem übertragbaren Format verlangt werden • Widerspruchsrecht: Gegen die Verarbeitung kann Widerspruch eingelegt werden • Widerruf der Einwilligung: Die Erlaubnis kann jederzeit zurückgezogen werden

Rechtlich Pflichtfrage
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Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Produkt und der Verkäufer erzählt Ihnen nicht, dass Sie es zurückgeben können. Ähnlich ist es bei Audioaufnahmen: Die Menschen müssen wissen, was sie tun können, wenn sie später ihre Meinung ändern. Geben Sie konkrete Kontaktdaten an und erklären Sie, wie jemand seine Rechte nutzen kann. Das Zurückziehen der Erlaubnis muss genauso einfach sein wie das ursprüngliche Ja.

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Haben Sie geprüft, ob Sie Ihr Ziel auch ohne Audioaufnahme erreichen können?

• Könnten Sie stattdessen einfach Notizen machen oder ein Protokoll schreiben? • Wäre eine anonyme Umfrage nach dem Meeting eine Alternative? • Kann jemand live mitschreiben, während Sie sprechen? • Reicht eine Zusammenfassung statt einer wörtlichen Abschrift? • Können Sie Namen durch Pseudonyme (wie 'Person A', 'Person B') ersetzen? • Dokumentieren Sie, welche Alternativen Sie überlegt haben

Rechtlich
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Die DSGVO folgt dem Prinzip: 'Nimm den sanftesten Weg zum Ziel'. Wenn Sie ein Meeting dokumentieren wollen und sowohl ein einfaches Protokoll als auch eine Audioaufnahme zum gleichen Ergebnis führen, dann müssen Sie das Protokoll wählen. Dokumentieren Sie Ihre Überlegungen - falls die Datenschutzbehörde nachfragt, können Sie beweisen, dass die Aufnahme wirklich notwendig war.

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Technische Sicherheit - So schützen Sie die Aufnahmen

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Sind Ihre Audioaufnahmen sicher vor unbefugtem Zugriff geschützt?

• Verschlüsseln Sie alle Audiodateien (verwenden Sie starke Verschlüsselung wie AES-256) • Nutzen Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung (SMS-Code oder App zusätzlich zum Passwort) • Halten Sie alle Programme und Systeme aktuell (regelmäßige Updates) • Verschlüsseln Sie auch Ihre Backups mit eigenen Schlüsseln • Installieren Sie Antivirus-Software und Firewalls • Führen Sie ein Logbuch: Wer hat wann auf welche Dateien zugegriffen?

Technisch Pflichtfrage
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Stellen Sie sich Ihre Audioaufnahmen wie wichtige Dokumente in einem Tresor vor. Die DSGVO verlangt, dass Sie angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen. Was 'angemessen' ist, hängt davon ab, wie sensibel die Inhalte sind und welche Technik verfügbar ist. Heutzutage gilt unverschlüsselte Speicherung als grob fahrlässig - das ist, als würden Sie Ihre Haustür offen lassen.

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Haben Sie feste Regeln, wann und wie Sie die Aufnahmen wieder löschen?

• Legen Sie konkrete Fristen fest (z.B. 'Protokolle nach 6 Monaten löschen') • Richten Sie automatische Löschung ein, damit Sie es nicht vergessen • Löschen Sie wirklich alles: auch Backups und temporäre Dateien • Führen Sie Buch darüber, was Sie wann gelöscht haben • Informieren Sie die Beteiligten vorher, wann gelöscht wird • Nur bei gesetzlichen Pflichten dürfen Sie länger aufbewahren

Organisatorisch Pflichtfrage
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Die DSGVO hat eine klare Regel: 'Sammle nicht, was du nicht brauchst - und behalte nicht, was du nicht mehr brauchst.' Sie müssen von Anfang an wissen, wie lange Sie die Aufnahmen behalten wollen und warum. Aussagen wie 'behalten wir so lange wie nötig' reichen nicht aus. Sie brauchen konkrete Termine. Und wenn Sie löschen, dann richtig - so, dass niemand die Daten wiederherstellen kann.

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Wissen Sie genau, wer auf Ihre Audioaufnahmen zugreifen darf und kontrollieren Sie das auch?

• Führen Sie eine Liste: Wer darf was und warum? • Geben Sie nur die Rechte, die jemand wirklich braucht (nicht mehr) • Prüfen Sie regelmäßig: Braucht diese Person noch Zugriff? • Entziehen Sie Rechte sofort, wenn jemand das Unternehmen verlässt • Dokumentieren Sie jeden Zugriff: Wer, wann, auf was? • Lassen Sie alle unterschreiben, dass sie die Daten vertraulich behandeln

Organisatorisch Pflichtfrage
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Stellen Sie sich vor, Sie würden Ihren Hausschlüssel an jeden verteilen, der danach fragt. Bei Audioaufnahmen ist es genauso: Sie müssen kontrollieren, wer darauf zugreifen kann. Die DSGVO verlangt, dass Sie genau wissen und dokumentieren, wer warum Zugang hat. Wenn Sie das nicht im Griff haben, gilt das als schwerer Datenschutzverstoß - und kann teuer werden.

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Wissen Sie, was zu tun ist, wenn etwas schiefgeht (Hackerangriff, versehentliche Veröffentlichung etc.)?

• Erstellen Sie einen Notfallplan: Was machen Sie, wenn etwas passiert? • Melden Sie Datenpannen binnen 72 Stunden an die Datenschutzbehörde • Informieren Sie die betroffenen Personen, wenn hohes Risiko besteht • Dokumentieren Sie jeden Vorfall ausführlich für Ihre Unterlagen • Haben Sie technische Lösungen bereit, um Schaden schnell zu begrenzen • Üben Sie regelmäßig: Funktioniert Ihr Notfallplan wirklich?

Verfahren Pflichtfrage
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Murphy's Law besagt: Was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen. Bei Audioaufnahmen kann das besonders peinlich und teuer werden, wenn plötzlich private Gespräche im Internet auftauchen. Die DSGVO gibt Ihnen klare Regeln: Bei einer Datenpanne haben Sie 72 Stunden Zeit, die Behörden zu informieren. Wenn Sie zu spät reagieren oder gar nichts melden, drohen zusätzliche Strafen.

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Externe Dienstleister - Wenn andere für Sie transkribieren

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Falls Sie einen Transkriptions-Service nutzen: Haben Sie einen ordentlichen Datenschutzvertrag abgeschlossen?

• Schließen Sie einen speziellen Datenschutzvertrag ab (nicht nur die normalen AGB) • Lassen Sie sich zeigen, wie der Anbieter Ihre Daten schützt • Prüfen Sie: Stehen die Server in Europa oder haben sie EU-Schutzstatus? • Vereinbaren Sie, dass Sie kontrollieren dürfen, wie Ihre Daten behandelt werden • Klären Sie: Darf der Anbieter weitere Firmen einschalten? • Bestehen Sie darauf: Sie bestimmen, was passiert, und alles wird gelöscht, wenn Sie es sagen

Rechtlich Pflichtfrage
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Wenn Sie externe Tools wie Otter.ai, Rev.com oder andere Transkriptionsdienste nutzen, geben Sie Ihre Daten an fremde Firmen weiter. Ohne einen ordentlichen Datenschutzvertrag werden Sie zum Komplizen, falls etwas schiefgeht. Besonders vorsichtig sollten Sie bei kostenlosen Tools sein - die verdienen oft Geld, indem sie Ihre Daten für eigene Zwecke nutzen. Ein guter Vertrag schützt Sie und Ihre Gesprächspartner.

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Haben Sie das Kleingedruckte des Transkriptions-Tools wirklich gelesen und verstanden?

• Fragen Sie konkret: Wird meine Aufnahme verwendet, um die KI zu trainieren? • Prüfen Sie: Landen meine Daten in den USA oder anderen unsicheren Ländern? • Klären Sie: Wie lange speichert der Anbieter meine Daten? • Bestehen Sie darauf: Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige? • Fragen Sie nach: Wie wird verhindert, dass Hacker an meine Daten kommen? • Informieren Sie sich: An wen gibt der Anbieter meine Daten sonst noch weiter?

Rechtlich Pflichtfrage
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Viele moderne Transkriptions-Tools sind wie hungrige Schüler - sie lernen ständig dazu, indem sie Ihre Aufnahmen analysieren. Das kann aber bedeuten, dass Teile Ihrer vertraulichen Gespräche in der KI landen und später in anderen Transkriptionen auftauchen. Kostenlose Tools finanzieren sich oft genau so: durch Ihre Daten. Lesen Sie deshalb immer das Kleingedruckte, bevor Sie Ihre Aufnahmen hochladen.

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Haben Sie allen Beteiligten erzählt, dass externe Firmen bei der Transkription helfen?

• Nennen Sie den Namen der Firma, die die Transkription macht • Erklären Sie: Wo stehen deren Server und wohin fließen die Daten? • Warnen Sie vor: Hier arbeitet eine KI, kein Mensch • Klären Sie auf: Werden automatische Entscheidungen getroffen? • Geben Sie den Link zur Datenschutzerklärung des Anbieters weiter • Bieten Sie an: Jeder kann widersprechen, wenn er das nicht will

Rechtlich Pflichtfrage
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Ehrlichkeit währt am längsten - auch beim Datenschutz. Wenn andere Firmen an der Verarbeitung beteiligt sind, müssen alle Beteiligten das wissen. Stellen Sie sich vor, Sie würden ein vertrauliches Gespräch führen und erfahren erst später, dass eine fremde Firma mitgehört hat. Die DSGVO verlangt diese Transparenz, damit Menschen informierte Entscheidungen treffen können.

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Haben Sie geprüft, ob es datenschutzfreundlichere Alternativen zu Ihrem gewählten Tool gibt?

• Gibt es Programme, die auf Ihrem eigenen Computer laufen (ohne Internet)? • Können Sie einen Anbieter aus Europa wählen, der sich an die DSGVO hält? • Gibt es kostenlose, offene Software, die Sie selbst betreiben können? • Wäre es möglich, dass Ihre eigenen Mitarbeiter transkribieren? • Können Sie Namen und sensible Details vor dem Upload entfernen? • Schreiben Sie auf, welche Optionen Sie erwogen haben und warum Sie sich entschieden haben

Rechtlich
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Die DSGVO hat ein schönes Prinzip: 'Datenschutz von Anfang an mitdenken'. Das bedeutet: Wenn zwei Tools das Gleiche können, aber eines ist datenschutzfreundlicher, dann nehmen Sie das bessere. Es ist wie beim Autofahren - Sie wählen ja auch die sicherere Straße, wenn beide zum gleichen Ziel führen.

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Qualität und Nachbearbeitung - Das Transkript perfektionieren

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Prüfen und korrigieren Sie die Transkripte, bevor Sie sie verwenden?

• Lesen Sie stichprobenartig über die automatischen Transkripte drüber • Korrigieren Sie Fehler und missverstandene Wörter • Achten Sie besonders auf Namen und wichtige Fachbegriffe • Notieren Sie, wie Sie die Qualität sicherstellen • Informieren Sie Beteiligte, wenn Sie wichtige Änderungen machen • Speichern Sie verschiedene Versionen, damit nachvollziehbar ist, was geändert wurde

Organisatorisch Pflichtfrage
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KI-Transkription ist praktisch, aber nicht perfekt. Besonders bei Namen, Fachbegriffen oder Dialekten passieren Fehler. Wenn aus 'Herr Müller' plötzlich 'Herr Müller' wird oder aus 'DSGVO' ein 'GPS-O', kann das peinlich oder sogar rechtlich problematisch werden. Die DSGVO verlangt korrekte Daten - deshalb müssen Sie Transkripte überprüfen und Fehler korrigieren.

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Entfernen oder verändern Sie Namen und andere Details, die Personen identifizierbar machen?

• Ersetzen Sie Namen durch neutrale Bezeichnungen wie 'Person A', 'Person B' • Entfernen Sie Adressen, Telefonnummern und andere persönliche Details • Prüfen Sie: Kann man trotzdem noch erraten, wer gemeint ist? • Wenn Sie Kürzel verwenden: Speichern Sie die Übersetzungsliste sicher • Dokumentieren Sie, wie Sie vorgegangen sind • Überprüfen Sie regelmäßig: Funktioniert Ihr System noch?

Technisch
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Pseudonymisierung ist wie ein Deckmantelsystem: Die Daten sind noch da, aber nicht mehr direkt einer Person zuzuordnen. Das reduziert das Risiko für alle Beteiligten erheblich. Echte Anonymisierung geht noch weiter - dann kann niemand mehr herausfinden, wer gemeint war. Aber Vorsicht: Scheinbar harmlose Details können in Kombination trotzdem verräterisch sein.

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Wissen Sie, was zu tun ist, wenn jemand Fragen zu seinen Aufnahmen hat oder diese gelöscht haben möchte?

• Bestimmen Sie eine Ansprechperson für Datenschutzfragen • Entwickeln Sie ein Standard-Verfahren für Anfragen • Stellen Sie kostenlos Kopien der Aufnahmen zur Verfügung, wenn verlangt • Organisieren Sie Löschung und Korrektur, wenn jemand das möchte • Dokumentieren Sie jede Anfrage und was Sie dagegen unternommen haben • Halten Sie die 1-Monats-Frist ein - sonst wird es teuer

Verfahren Pflichtfrage
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Menschen haben starke Rechte bei ihren persönlichen Daten - auch bei Audioaufnahmen. Jemand kann jederzeit fragen: 'Was habt ihr von mir gespeichert?' oder sagen: 'Löscht das bitte alles!' Sie haben dann einen Monat Zeit zu antworten. Wenn Sie nicht vorbereitet sind, wird das stressig und teuer. Deshalb: Bereiten Sie sich vor, bevor die erste Anfrage kommt.

Ergebnis

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